Neue Verordnung – Duschen erlaubt Umkleide offen – Abstand halten

NIEDERSACHSEN

Die wesentliche Änderung: Es gibt für den Sport nun den §16 für Indoorsport und den §16a für Outdoorsport. Weiterhin § 17 für Spitzensport, der unverändert bleibt. Zudem wurde der bereits kommunizierte Stufenplan in die Verordnung eingearbeitet. Differenziert werden die Regelungen in den Kategorien:

  1. 50 und mehr (=Stufe 3)
  2. 36-50 (=Stufe 2)
  3. 10-35 (=Stufe 1)

Bei Inzidenzwerten unter 10 gibt es noch keine allgemeingültige Formulierung. Hier wartet die Landesregierung noch die Entwicklung ab.

Für alle Regelungen mit Personenzahl gilt: Geimpfte/Genesene werden nicht mitgezählt, die Einschränkungen gelten für sie nicht.

Tennis drinnen

Stufe 2

·         Tennis im Einzel und Doppel als Individualsport und kontaktloser Sport möglich. Ebenso Gruppenangebote in Anhängigkeit qm/Person (10 qm/Person oder 2 Meter Abstand)

Tennis draußen

Stufe 1-3

Tennis im Einzel und Doppel als Individualsport und kontaktloser Sport möglich. Ebenso Gruppenangebote in Abhängigkeit qm/Person (10 qm/Person oder 2 Meter Abstand)

Weiterhin gelten in jeder Stufe die Abstands- und Hygieneregeln, wie z.B. der Mund-Nasen-Schutz.

„Das ist für den Tennissport in Niedersachsen und Bremen ein wichtiges und gutes Signal und gibt unseren Tennisvereinen eine klare Perspektive“, so Raik Packeiser, Präsident des TNB.

Wichtiges zur Testpflicht

Inder Verordnung ist in § 16a (2) –Outdoorsport I-Wert Stufe 2- keine Erwähnung der Testpflicht mehr. Entscheidend ist die VO, nicht der Stufenplan und nicht die Erläuterung zur VO. Das bedeutet: nach jetzigen Erkenntnissen KEINE Testpflicht mehr in Stufe 2 beim Training, Doppel, etc.

Wir wissen, dass dieses derzeit in der Tabelle zum Stufenplan anders dargestellt wird und haben Ministerium und LSB um Klärung und Klarheit gebeten. Sobald wir neue Infos haben werden wir alle TNB-Vereine umgehend informieren.

In Stufe 1 besteht keine Testpflicht.

Wichtiges zu Kontaktdatenerhebung in § 5 der VO

Die Kontaktdatenerhebung soll elektronisch erfolgen und kann im Einzelfall in Papierform erfolgen, wenn eine elektronische Kontaktdatenerhebung nicht möglich ist.

Es gibt inzwischen zahlreiche Anbieter, die den Vereinen zur Verfügung stehen. Der TNB empfiehlt die leicht zu handhabende und kostenfreie Luca-App. Hier kann u.a. die Einstellung so konfiguriert werden, dass jeder Tennisplatz einzeln aufgeführt wird. Ein Manual wird derzeit erstellt und unseren FAQs beigefügt.

Vereinsgastronomie/Clubhaus

Je nach Inzidenzwert ist nach dem Spiel nun auch das gemeinsame Essen möglich. Natürlich mit Hygienekonzept, Abstand, ggf. Maske bis zur Platzeinnahme.

Quelle: tnb-tennis.de, 31.5.21

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